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Wahlarzt

Fit sein, mobil sein - Sie haben die Wahl

In Österreich haben Sie die Möglichkeit, sich die Ärztin/den Arzt Ihres Vertrauens frei auszusuchen.

Ich bin als niedergelassener Wahlarzt tätig. Das bedeutet, dass ich keinen Vertrag mit der Sozialversicherung habe und ärztliche Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen kann.

Vorteile der Wahlarztordination

  • Rasche Terminvergabe, meist innerhalb einer Woche
  • Keine oder geringe Wartezeit in der Ordination
  • Viel Zeit für die ärztliche Behandlung
  • Großes Leistungsangebot

Was kostet ein Wahlarzt?

Unser Honorar richtet sich nach den Tarifen der Tiroler Kranken- und Unfallfürsorgen (KUF).

Nach Abschluss der Behandlung stellen wir Ihnen eine Honorarnote aus, die von Ihnen bar oder mit Bankomat beglichen wird. Gleichzeitig erledigen wir für Sie das Ansuchen um Rückerstattung.

Es werden Ihnen je nach Sozialversicherung bis zu 80% des Vertragshonorares eines Kassenarztes rückerstattet.

Wenn Sie eine private Gesundheitsversicherung haben, wird das Wahlarzthonorar in vielen Fällen ganz übernommen. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, wie z.B. Führerscheingutachten, erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.

Scheuen Sie sich nicht, vor Beginn der Behandlung nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen.